EU-Datenschutz-Grundverordnung

In unserer gegenwärtigen digitalisierten und vernetzen Welt werden sehr viele Informationen gespeichert und somit zwangsläufig auch immer mehr personenbezogene Daten gesammelt. Dies birgt die Gefahr des „gläsernen Menschen“, der sich durch den Verlust der Privatsphäre sowie des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat das Thema Datenschutz in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Alle Unternehmen in der EU waren bis zum 25. Mai 2018 verpflichtet, ihre Datenschutzmaßnahmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) auszurichten. Bis dahin haben Sie als Unternehmer die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und bis zum geforderten Termin einzuführen. Genau hier können wir Sie mit folgenden Kompetenzen unterstützen:

  • Beratung zur EU-DSGVO
  • Durchführung einer GAP-Analyse (Lückenanalyse)
  • Erstellung eines konkreten Maßnahmenplanes
  • Übernahme / Unterstützung im Projektmanagement
  • Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO
    • Einführung der Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) – Verimax besitzt hierzu bereits ein praxistaugliches Modell
    • Integration des Risikomanagements in Ihr vorhandenes ISMS
    • Anpassung der Einwilligungen
    • Anpassung der Dokumentationen
    • Realisierung der Betroffenenrechte sowie
    • alle weiteren neuen Anforderungen der EU-DSGVO

KONTAKT

Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen die steigenden Compliance-Anforderungen eine Schwierigkeit dar, denn diese verfügen nur selten über das erforderliche Expertenwissen. Hierzu werden spezielle Kompetenzen in den Bereichen Datenschutz, Risiko- und Prozessmanagement benötigt, um beispielsweise eine Datenschutzfolgenabschätzung nach den Vorgaben der EU-DSGVO durchführen zu können. Die DSFA ist durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen entstehen kann.

Wir bieten Ihnen konkrete Hilfestellung zur Einführung der Datenschutzfolgenabschätzung auf Basis der EU-DSGVO. Zu diesem Zweck wird ein Prozess eingeführt, der Ihrem Unternehmen die Möglichkeit bietet, die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen durch die geplante Datenverarbeitung herauszustellen.

Zusätzlich ermöglicht die DSFA Ihnen als Unternehmer – speziell durch das Risikomanagement – die Vorbereitung auf ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS).

Graphisch lässt sich der Verimax-DSFA-Prozess folgendermaßen darstellen:

KONTAKT

Verimax GmbH
Warndtstraße 115
66127 Saarbrücken

Tel: +49 (0)89 800 657 8-0
Fax: +49 (0)89 800 657 8-29

E-Mail: mail [at] verimax [dot] de