Datenschutzaudit

geprüfter Datenschutz

Sie arbeiten mit externen Dienstleistern zusammen? Dann kann ein Lieferantenaudit für Sie wichtig sein. Denn
 Wir überprüfen diese nach den neuesten Standards!
Sollten diese falls Ihre Dienstleister für Sie in Ihrem Auftrag auch personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, dann sind die Anforderungen des §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu erfüllen. Diese Novellierung der gesetzliche Regelung zur sogenannten „Datenverarbeitung im Auftrag“ gilt bereits ohne Übergangsfrist ab seit dem 1. September 2009. Wir beraten Sie gerne und prüfen Ihre Dienstleister nach den neuesten Standards.

Sie sind Dienstleister und bieten anderenUnternehmen iIhre professionellen Dienste an?
Dann zeigen Sie Flagge und beweisen dem Markt mit unserem Datenschutzaudit, dass Sie Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen.! Unsere Datenschutzkompetenz - Ihr Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb!
 

Novellierung des §11 BDSG -Datenverarbeitung im Auftrag:

Der Gesetzgeber hat auf die anhaltenden Datenschutz-skandale reagiert und die Anforderungen an das Outsourcing klarer geregelt.
Schon vor der Novellierung war Datenschutzprofis klar, welche Anforderungen an die Auftraggeber von Outsourcingprozessen gestellt wurden.
Nun hat der Gesetzgeber den Anforderungskatalog eindeutiger formuliert.

Die Konsequenz:
Klare Verträge mit konkreten Umsetzungen des 10-Punktekatalogs aus §11 (2) BDSG. Eindeutige Aufgabendefinition beim Dienstleister und Kontrollregelungen zugunsten des Auftraggebers (ss).
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