Was tun, wenn ein Schadensfall eingetreten ist, etwa wenn ein Hacker sich Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten verschafft hat? Zunächst gilt es, trotz des entstandenen Schadens so weit wie möglich den laufenden Betrieb sicherzustellen – mithilfe eines funktionierenden Business Continuity Management (BCM). Hierbei sind auch gesetzliche Regelungen zu beachten:
Was derzeit noch in einer britischen Norm, der BS 25999, geregelt ist, wird vorr. 2012 zur internationalen Norm werden. Was heißt das für Ihr Sie? Einen standardisierten Einstieg zur Absicherung Ihres Unternehmens. Hierbei bedarf es einer ganzheitlichen Herangehensweise, um Ihre Geschäftsidee und den Erfolg Ihres Unternehmens auch im Schadensfall erfolgreich zu schützen.