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Datenschutz als Qualitätsmerkmal ihres Unternehmens

Datenschutz als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens

Spätestens die medienträchtigen Skandale der letzten Jahre haben es gezeigt:
Datenschutz ist kein notwendiges Übel, kein "Klotz am Bein", sondern ein Zeichen von Qualität.
Datenschutz bedeutet die Achtung des Persönlichkeitsrechtes von anderen. Erfolgreicher Datenschutz kommt nicht nur Ihren eigenen Mitarbeitern zugute, sondern auch den Mitarbeitern Ihrer Partnerunternehmen und nicht zuletzt auch Ihren Kunden.Damit stellt Datenschutz  ein zentrales Element Ihrer Unternehmenskultur und Ihrer Compliance dar.
Im Spiel der Unternehmen auf dem Markt gibt es zahlreiche Regeln, vergleichbar mit den Regeln im Fußball. Nur wer die Kunst beherrscht, regelkonform zu spielen, hat eine Chance auf den Pokal. Rote Karten bedeuten im Wettbewerb einen deutlichen Nachteil, der in der Folge sehr kostenintensive Änderungen in den Unternehmensprozessen und meistens auch Bußgelder nach sich zieht. Vom Imageschaden ganz zu schweigen - wer lässt schon gerne von der Presse die eigenen Fehler und Versäumnisse breittreten.
Die Datenschutzanforderungen an Unternehmen wurden seit 2009  zum Teil massiv verschärft. Seitdem wird von Unternehmen deutlich mehr Transparenz in Bezug auf Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erwartet.
Dies betrifft insbesondere das Outsourcing von Aufgabenbereichen an externe Dienstleister. Hier gibt es häufig intensiven Handlungsbedarf bei der Auswahl und Steuerung von Dienstleistern, damit der erforderliche Datenschutz gewährleistet werden kann.

Wie Sie vom Verimax - Knowhow profitieren:

  • Verimax zeigt Ihnen sichere Wege beim Outsourcing von Datenverarbeitungsaufgaben und kontrollliert auf Wunsch Ihre Partner sicher und kostengünstig auf Einhaltung der Regeln.
  • Ob nationales Gesetz, internationale Normen oder Ihre eigenen Unternehmensrichtlinien: Verimax sorgt für den regelkonformen Umgang mit Ihren Daten.
Zu den neu geregelten Themen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gehören auch Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung. Im Zusammenspiel mit dem novellierten UWG sind die Möglichkeiten, potenzielle Kunden  werblich anzusprechen, deutlich eingeschränkt worden. Marketingaktivitäten bedürfen daher noch mehr als vorher genau definierter Unternehmenspozesse und Zieldefinitionen:
Welches Ziel wollen wir erreichen? Welchen Zweck haben unsere Workflows und Prozesse? Welches Mittel ist das geeigneteste zur Zielerreichung?
Bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützt Sie Verimax, um Sie effektiv, effizient und sicher ans Ziel zu bringen.

Außerdem profitieren Sie:

Ob beim Aufbau sicherer Prozesse, bei datenschutzkonformer Werbung und Technik oder bei Aufbau und Kontrolle Ihrer technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, wie sie in §11 BDSG gefordert werden - unser Team von erfahrenen Datenschutzberatern bringt Sie ans Ziel!

In unserer Beratungsarbeit folgen wir einem strengen Berufsethos und beraten Sie entsprechend gründlich und fair entsprechend den Berufsgrundsätzen des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragen Deutschlands (BvD) e.V.
 

Rheinland-Pfalz novelliert sein LDSG!
Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz meldet die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes.
Kernpunkte der Novellierung:
- Stärkung und Garantie der Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz
- Änderung der Voraussetzungen für Videoüberwachung
- Gleichstellung von Behörden und nicht-öffentlichen Stellen beim Thema Datenpannen

Bei der Videoüberwachung wird zukünftig zwischen reiner Beobachtung und der Videoaufzeichnung unterschieden. Letztere hat eine Vorabkontrolle als Voraussetzung. Videoattrappen sind ebenso zu kennzeichnen wie Videoüberwachung.
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