Externer Datenschutzbeauftragter

VERIDSB – Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz: Das ist erst einmal ein Berg an Gesetzen. Zum Bundesdatenschutzgesetz kommen inzwischen noch rund 150 zusätzliche Vorschriften hinzu; weitere sind in Vorbereitung. Ein interner Datenschutzbeauftragter in Nebenfunktion kann die Komplexität, die sich daraus ergibt, oft kaum bewältigen. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für einen externen Datenschutzbeauftragten − beispielsweise von Verimax. All dies und noch viel mehr leistet der Verimax-Experte für Sie: - Soll-Ist-Analysen der Datenschutzorganisation - Erstellen eines Datenschutzkonzeptes - Mitarbeiterschulungen zu aktuellen Datenschutzthemen - Bearbeitung von behördlichen Auskunftsanfragen Ihr externer Datenschutzbeauftragter von Verimax („VERIDSB“) sorgt in idealer Weise für Ihre Informationssicherheit: lösungsorientiert, teamfähig, verschwiegen und zuverlässig. Und in vielen Fällen ist die externe Lösung verglichen mit der internen sogar kostengünstiger.

Rheinland-Pfalz novelliert sein LDSG!
Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz meldet die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes.
Kernpunkte der Novellierung:
- Stärkung und Garantie der Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz
- Änderung der Voraussetzungen für Videoüberwachung
- Gleichstellung von Behörden und nicht-öffentlichen Stellen beim Thema Datenpannen

Bei der Videoüberwachung wird zukünftig zwischen reiner Beobachtung und der Videoaufzeichnung unterschieden. Letztere hat eine Vorabkontrolle als Voraussetzung. Videoattrappen sind ebenso zu kennzeichnen wie Videoüberwachung.
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