IT Sicherheit ist Chefsache – denn Geschäftsführer und Vorstände sind gesetzlich verpflichtet, in ihrem Unternehmen für ein „angemessenes“ IT-Sicherheitsniveau zu sorgen. Wird diese Pflicht vernachlässigt, drohen beträchtliche Haftungsrisiken. „Angemessenes Sicherheitsniveau“ bedeutet hierbei „branchenüblich“. Doch was genau ist „branchenüblich“? Und welche Sicherheitskriterien lassen sich daraus konkret für Ihr Unternehmen ableiten? Fragen Sie die Verimax-Experten und profitieren Sie von unserer langjährigen Beratungserfahrung: - Durchführung von Sicherheitsaudits - Vergleich der Audit-Ergebnisse mit anderen Branchenteilnehmern - Vergleich mit Best-Practice-Beispielen aus Ihrer Branche - Einstufung nach dem Verimax-Bewertungssystem entsprechend
ISO 27001. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie eine unternehmenseigene
IT-Sicherheitsrichtlinie, die auflistet, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt und regelmäßig kontrolliert werden müssen.
Auch bei der Kontrolle ihrer umgesetzten Maßnahmen unterstützen wir Sie kompetent und effizient:
- Sie haben Dienstleister mit der Verarbeitung ihrer Prozesse beauftragt? Dann führen wir -in ihrem Auftrag- die nach §11 BDSG geforderten Kontrollen durch.
- Sie wollen von einem unabhängigen Dritten ihre Perimetersicherheit prüfen lasen? Dann beauftragen Sie die Sicherheitsexperten von Verimax mit einem Pentest -Sie erhalten einen ausführlichen Bericht und auf Wunsch die Präsentation der Ergebnisse bei der Geschäftsführung.
- In ihrer IT läuft etwas schief? Sie sind sich nicht sicher, ob der Angriff wirklich von außen erfolgte? Dann ist unser Forensik-Team gefragt! Wir analysieren ihr IT-Equipment bis aufs letzte Bit...
Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind – garantiert!